Tagung „Instrumentelle und institutionelle Möglichkeiten der Leistungserlangung –
Care und Case Management im Sozialrecht. Eine Zwischenbilanz“
am 14. und 15. November 2024 in Hamburg

Flyer zur Tagung Care und Case Management im Sozialrecht

In jüngerer Zeit hat das Thema wieder an Fahrt aufgenommen, in institutioneller Hinsicht (Patientenlotsen, Gesundheitskioske, Community Health Nursing – alle im Koalitionsvertrag 2021 aufgeführt) wie in instrumenteller Hinsicht in verschiedenen Sozialleistungsbereichen, dort zum Teil auch direkt als Fallmanagement benannt. Mit anderen Worten: Das Care und Case Management hat Einzug gehalten in das Sozialrecht, auch wenn das Sozialrecht diese Thematik schon früh im Sozialgesetzbuch, dort im Ersten Buch reflektiert hat. Mittlerweile sind die rechtlichen Ansätze dazu differenzierter und für die jeweiligen Leistungsbereiche spezifischer gestaltet worden. Aus diesem Grund bietet es sich an, eine Zwischenbilanz zum Einzug des Care und Case Management in das Sozialrecht und vor allem zu dessen praktischer Umsetzung zu ziehen.

Diese Zwischenbilanz orientiert sich hauptsächlich an vorhandenen wie projektierten instrumentellen und institutionellen Lösungen, die bereichs- und regelungsspezifisch dargestellt werden sollen. Die Beiträge hierzu werden gerahmt und begleitet durch die allgemeine Fragestellung, ob Care und Case Management als grundlegender Ansatz bei der sozialrechtlichen Leistungsrealisierung verstanden werden kann. Zu den allgemeinen Fragestellungen gehört auch die Thematik, welche bisher vernachlässigte verwaltungs- und verfassungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Care und Case Management in den Blick zu nehmen sind.

Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Nähere Informationen zum Thema, dem Programm und den Anmeldeformalitäten können Sie dem oben verlinkten Flyer entnehmen.

Wir freuen uns, Sie am 14. und 15. November 2024 in der DAK-Gesundheit in Hamburg begrüßen zu dürfen.

Ihr Team vom Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V.


Tagung "Digitalisierung in der Sozialversicherung"
am 9. und 10. November 2023 in Hamburg

Dass die Digitalisierung alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens betrifft, ist längst kein Novum mehr. Die Thematik fordert allerdings aufgrund ihrer Schnelllebigkeit immer wieder aufs Neue zu einer kritischen Auseinandersetzung heraus.

Dieser Herausforderung nahm sich die Tagung an und richtete ihr Schlaglicht auf die einzelnen Zweige der Sozialversicherung. Es erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme zur der­zeitigen Nutzung digitaler Anwendungen in den einzelnen Versicherungszweigen. Zudem fand eine kritische Reflexion der bisherigen Verwendung digitaler Anwendungen statt. Die sozialversicherungsrechtlichen Erwägungen wurden durch eine ethische Perspektive angereichert. Ferner wurde auch ein vergleichender Blick in das benachbarte Estland geworfen, welcher Anregungen für Reformen der einzelnen Sozial­versicherungszweige ergab.

Im Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, einschließlich der Sozialgerichtsbarkeit, zeigte diese Tagung wichtige Erkenntnisse zu Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Sozialversicherung auf. Zugleich hat der Austausch richtungsweisen­de Impulse für notwendige Reformen in diesem Bereich geliefert.

Einen vertieften Einblick in die Thematik können Sie dem Tagungsband "Digitalisierung in der Sozialversicherung" entnehmen, welcher im 3. Quartel 2024 erscheinen wird.

Flyer zur Tagung "Digitalisierung in der Sozialversicherung"


Tagung "Familie und Sozialversicherung – eine Zwischenbilanz"am 17. und 18. November 2022 in Hamburg

Familien sind für die Funktionsfähigkeit einiger Sozialversicherungszweige geradezu unverzichtbar. Sozialversicherungen beziehen ihrerseits die Angehörigen Versicherter in ihr Leistungsgefüge ein, begründen Versicherungszeiten für Kindererziehung und Pflege und enthalten Komponenten zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit. Diese Rücksicht auf Familien ist nicht nur ein Traditionsprinzip der Sozialversicherungen, sondern auch verfassungsrechtlich geboten. Familien wandeln sich jedoch, und mit ihnen die Bedarfe, die es in der Sozialversicherung zu berücksichtigen gilt. Die Alterung der Bevölkerung verändert auch die Anforderungen an Familien, etwa im Bereich der Pflege, was mit der COVID-19-Pandemie überdeutlich wurde. Eine am Gebot der Familiengerechtigkeit ausgerichtete Sozialversicherung hat solche Entwicklungen aufzunehmen und zu verarbeiten.

Die vorliegende Tagung zieht eine Zwischenbilanz. Der Wandel der Familie wird beschrieben und mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine familiengerechte Sozialversicherung allgemein abgeglichen. Die Themenblöcke sind den einzelnen Sozialversicherungszweigen gewidmet. Mit zunehmender Erwerbstätigkeit von Eltern gewinnen Fragen der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Care-Arbeit immer größere Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Aufgabe von pflegenden Angehörigen, Kranken- und Pflegeleistungen zu koordinieren und die häusliche Pflege zu „managen“. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Beitragsgestaltung in der Pflegeversicherung ist außerdem eine aktuelle Entscheidung auszuwerten.

Die Tagung soll einen Beitrag dazu leisten, aktuelle Entwicklungen kritisch in den Blick zu nehmen und sie vor dem Hintergrund sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gegenstand  rechtswissenschaftlicher Befassung zu machen. Sie möchte ein Forum schaffen, in dem Juristinnen und Juristen rechtliche Herausforderungen und Probleme im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft anderer Fachrichtungen und der Praxis diskutieren.


Tagung "Digitalisierung und Sozialrecht" am 21. und 22. November 2019 in Reinfeld

Die technische Entwicklung von Computern, Software und dem Internet schreitet in atemberaubender Geschwindigkeit voran. Die Systeme werden immer leistungsfähiger und sind schon längst aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Dies gilt auch für das Sozialrecht.

Bedingt durch die Digitalisierung sind neue Arbeitsformen entstanden, die zu veränderten Rechtslagen führen. Die Digitalisierung hat in die tägliche Arbeit der Leistungsträger Einzug gehalten und eröffnet hier neue Möglichkeiten und Wege. Doch wo Entwicklungen und Chancen sind, muss geprüft werden, welche Risiken und Probleme entstehen können. Dies gilt umso mehr, je schneller die technischen Entwicklungen voranschreiten. Hier stellt sich die Frage, wohin sich die Digitalisierung zukünftig entwickeln wird, und wie wir diese Entwicklungen im Sozialrecht nutzen können und wollen.

Aus dem Blickwinkel der unterschiedlichen Sozialleistungs- und Versicherungszweige sollen aktuelle Rechtsfragen diskutiert und durch Statements aus der Praxis Probleme in der täglichen Rechtsanwendung sowie mögliche Lösungsansätze aufgezeigt werden.


Tagung "Die Integration Geflüchteter als Herausforderung für das Sozialrecht"
am 16. und 17. Februar 2017 in Schwerin

Noch nie kamen seit Ende der Nachkriegszeit so viele Flüchtlinge nach Deutschland wie im Jahr 2015. Die Integration dieser Menschen wird erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. Welchen Beitrag das Sozialrecht hierzu leisten kann, wird Thema der diesjährigen Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland sein.

Aus dem Blickwinkel der unterschiedlichen Sozialleistungszweige sollen aktuelle Rechtsfragen diskutiert werden, zudem beleuchten Statements aus der Praxis Probleme in der täglichen Rechtsanwendung sowie mögliche Lösungsansätze. Zunächst sollen dazu Grundlagen zum ausländerrechtlichen Status und deren Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungsansprüche in den Blick genommen werden. Besondere Bedeutung kommt ferner der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt zu. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Gesundheitsversorgung Geflüchteter darstellen. Schließlich stellt sich die Frage weiteren gesetzlichen Reformbedarfs, wobei die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Flüchtlingsentwicklung für die Sozialversicherungssysteme ebenfalls beleuchtet werden sollen.

Mit der Diskussion dieser Fragen soll die Tagung einen Beitrag zur Lösung der anstehenden Integrationsaufgabe und den sich hieraus ergebenden rechtlichen Fragen leisten.


Tagung "Der Beitrag des Sozialrechts zur Realisierung des Rechts
auf Gesundheit und des Rechts auf Arbeit für behinderte Menschen"
am 26. und 27. November 2015 in Hamburg

Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert für Menschen mit Behinderungen das Recht auf Gesundheit (Art. 25) und das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27). Wie alle sozialen Rechte bedürfen auch diese Rechte angemessener Vorkehrungen im Einzelfall und haben strukturelle Voraussetzungen. Diese sind nicht nur technischer oder informationeller, sondern auch rechtlicher Art; insbesondere sozialrechtliche Voraussetzungen gehören dazu.

Auf der diesjährigen Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland e. V. soll das deutsche Sozialrecht darauf hin untersucht werden, ob es den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird. Dabei wird auch herausgearbeitet, wo und welche Defizite der Realisierung des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf Arbeit und Beschäftigung entgegenstehen und wie
diese behoben werden können. In den rechtswissenschaftlichen Beiträgen zum Recht auf Gesundheit werden Barrieren und Zugang zur Krankenversicherung und zur Gesundheitsversorgung dargestellt.

Beim Recht auf Arbeit und Beschäftigung geht es um den rechtlichen Umgang mit nicht erwerbsfähigen Personen und um die Rehabilitation. Die rechtswissenschaftlichen Beiträge werden ergänzt durch empirische Forschung und um Statements aus den jeweiligen Praxisfeldern.

Die Tagung soll einen Beitrag dazu leisten, aktuelle Entwicklungen des Sozialrechtes im Bezug auf die Situation behinderter Menschen kritisch in den Blick zu nehmen und sie zum Gegenstand rechtswissenschaftlicher Befassung zu machen. Sie möchte ein Forum schaffen, in dem Juristinnen und Juristen rechtliche Herausforderungen und Probleme im Dialog mit Vertretern und Vertreterinnen der Praxis diskutieren.


Tagung "Alter und Beschäftigungen" am 13. und 14. November 2014 in Lübeck

Der Bevölkerungsanteil der über 50-Jährigen in der Bundesrepublik wächst laufend. Diese demographische Entwicklung und der damit verbundene Wandel der Arbeitswelt haben auch für das Sozialrecht eine erhebliche Bedeutung. Auf der einen Seite rücken die älteren Beschäftigten immer stärker in den Focus der Sozialversicherungsträger – gilt es doch die berufliche Tätigkeit bis zum späteren Renteneintritt zu ermöglichen. So werden beispielsweise die Angebote präventiver medizinischer Leistungen ausgebaut, neue Modelle der Rehabilitation für ältere Beschäftigte und spezielle Arbeitsförderungsmaßnahmen entwickelt.

Doch wie ist die Situation auf der anderen Seite, wenn die Rente als Lohnersatzleistung an die Stelle des bisherigen Einkommens tritt bzw. die Regelaltersgrenze überschritten wird? Die stetig steigende Lebenserwartung und der gute Gesundheitszustand der Älteren führen dazu, dass immer mehr über das Erreichen dieser Grenze hinaus aktiv sind. Sie gehen neben der Rente einem Ehrenamt, einer familiären Aufgabe wie beispielsweise der Pflege von Angehörigen oder einer beruflichen Tätigkeit nach. Insbesondere die Rentnerarbeit wird vor dem Hintergrund des zukünftig drohenden Arbeitskräftemangels von wachsender Bedeutung sein. Für diese zunehmende Zahl der aktiven Älteren bedarf es des besonderen Schutzes der Sozialversicherung. Immer mehr verschwimmen die Grenzen und Formen der Tätigkeiten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze, so dass Sinn und Zweck der Altersgrenzen in der Sozialversicherung eventuell neu definiert werden müssten.

Mit seiner 7. Veranstaltung zu aktuellen sozialrechtlichen Fragen greift der Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V. in diesem Jahr mit „Alter und Beschäftigungen“ ein Thema auf, dass zunehmend auch im Fokus des Sozialrechts steht. Diskutiert werden soll, ob weitere Reformen zur Bewältigung der Auswirkungen der demographischen Entwicklung und des Wandels der Arbeitswelt notwendig sind. Dabei geht es auch um die flexiblere Gestaltung der Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand, nicht nur für die Zeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern auch danach.

Die Tagung soll einen Beitrag dazu leisten, aktuelle Entwicklungen kritisch in den Blick zu nehmen und sie vor dem Hintergrund sozialwissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gegenstand rechtswissenschaftlicher Befassung zu machen. Sie schafft ein Forum, in dem Juristinnen und Juristen rechtliche Herausforderungen und Probleme im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft anderer Fachrichtungen und der Praxis diskutieren.


Tagung "Prävention an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht"
am 28. und 29. November 2013 in Hamburg

Prävention wird – häufig im Zusammenhang mit der Rehabilitation – zunehmend Gegenstand sozialrechtlicher Diskussionen. Gesetzliche Regelungen finden sich in unterschiedlichen Büchern des Sozialgesetzbuchs. Dabei machen die individuellen Leistungsansprüche nur einen kleinen Teil der Regelungen im Bereich der Prävention aus. Vielmehr stellt Prävention sich zunehmend als ein eigenständiges Aufgabengebiet u. a. der Sozialleistungsträger dar. Wesentliche Bedeutung kommt ihr dabei im Kontext der Arbeitswelt sowohl im Sinne von Verhaltens- als auch Verhältnisprävention zu.

Die Bewältigung der Aufgaben erfordert die Beteiligung ganz unterschiedlicher Akteure. Damit verbunden sind Herausforderungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, die sowohl Kooperations- und Koordinationsbedarfe zwischen Sozialversicherungsträgern erzeugen als auch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und Disziplinen erfordern. In rechtlicher Perspektive werfen die Präventionsaufgaben in besonderer Weise Fragen an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht auf, die das Zusammenspiel unterschiedlicher Regelungskomplexe und schließlich die Rechtskonkretisierung und -durchsetzung betreffen.

Mit seiner sechsten Veranstaltung zu aktuellen sozialrechtlichen Fragen greift der Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V. (SVN) in diesem Jahr mit der „Prävention an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht“ ein Thema auf, das nicht nur alle an der Gestaltung von Arbeitsbedingungen Beteiligten und Sozialleistungsträger beschäftigt, sondern – wie jüngst die Diskussion um ein Präventionsgesetz gezeigt hat – auch den Gesetzgeber. Die Tagung soll einen Beitrag dazu leisten, aktuelle Entwicklungen kritisch in den Blick zu nehmen und sie zum Gegenstand rechtswissenschaftlicher Befassung zu machen. Sie schafft ein Forum, in dem Juristinnen und Juristen rechtliche Herausforderungen und Probleme im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis anderer Fachrichtungen diskutieren.


Tagung "Herausforderungen der regionalen Versorgung nach dem Versorgungsstrukturgesetz" am 15. November 2012 in Hamburg

Die regionale Versorgungsstruktur ist das Thema der Tagung des Sozialrechtsverbundes Norddeutschland e. V., die am 15. November 2012 in Hamburg stattfindet. Im Sozialrechtsverbund Norddeutschland haben sich die großen Sozialversicherungsträger und die Hochschullehrer der Region zusammengeschlossen, um die Weiterentwicklung des Sozialrechts zu fördern. Die diesjährige Tagung in der Hauptverwaltung der Techniker Krankenkasse steht im Zeichen des Versorgungsstrukturgesetzes von 2011, wobei der Schwerpunkt auf den „Herausforderungen der regionalen Versorgungsstruktur“ liegt. Dabei geht es im Kern um die Sicherung der medizinischen Versorgung in zunehmend entvölkerten ländlichen Regionen.

Die Veranstaltung beginnt am Vormittag mit einem Referat zur Bestandsaufnahme und tatsächlichen Entwicklung. Danach wird sie mit einem weiteren Referat zu den Lösungsmöglichkeiten für Defizite und Ungleichheiten in der regionalen Versorgungsstruktur fortgesetzt. Der frühe Nachmittag steht dann im Zeichen der juristischen Probleme, die das Versorgungsstrukturgesetz aufwirft, speziell bei der neuen regionalen Bedarfsplanung und bei den neuen Instrumenten der Arztzulassung. Die Referate zu diesen Themen werden durch Statements aus der Praxis ergänzt. Abgerundet wird die Tagung durch ein Referat zur Lösung von Problemen der Versorgungsstruktur in anderen europäischen Staaten.

Mit diesem Tagungsprogramm wendet sich der Sozialrechtsverbund Norddeutschland an alle Wissenschaftler und Praktiker, die sich für den juristischen Hintergrund der diskutierten Versorgungsfragen interessieren. Im Austausch von Wissenschaft und Praxis sollen zentrale Aspekte des Versorgungsstrukturgesetzes näher untersucht sowie gemeinsame Lösungsansätze entwickelt werden.


Tagung "Konsensuale Handlungsformen im Sozialleistungsbericht"
am 1. und 2. Dezember 2011 in Hamburg

Formen und Elemente konsensualen und kooperativen Verwaltungshandelns nehmen in den Rechtsbeziehungen zwischen Sozialverwaltung und Leistungsberechtigten zu und fächern sich auf. Für diesen Typus staatlichen Handelns stehen Vereinbarungen als Instrumente zur Eingliederung Betroffener in den Arbeitsmarkt, die Integrationsvereinbarung im Recht der Rehabilitation, der Hilfeplan im Kinder- und Jugendhilferecht, aber auch Wunsch- und Wahlrechte der Leistungsberechtigten in der Sozialhilfe und in anderen Bereichen des Sozialrechts.

Welche Bedeutung haben solche Handlungsformen in den jeweiligen Bereichen des Sozialrechts? Lässt sich eine Typologie solcher Handlungsformen erkennen? Wie sind die Verwaltungsverfahren ausgestaltet, und wie werden sie praktisch gehandhabt? Welche Probleme und Gefahren bergen konsensuale Handlungsformen für die Sozialverwaltung und für die Leistungsberechtigten, und wie wird ihnen im Sozialrecht begegnet? Welche Fragen ergeben sich für Kontrolle und Rechtschutz?

Mit seiner vierten Veranstaltung zu aktuellen sozialrechtlichen Themen greift der Sozialrechtsverbund Norddeutschland e. V. (SVN) in diesem Jahr ein Thema auf, das für die Qualität der Beziehung zwischen Sozialverwaltung und Leistungsberechtigten von erheblicher Bedeutung ist. Im Austausch mit den Experten aus den unterschiedlichen Fachbereichen sollen auf der Tagung Antworten auf diese und andere Fragen gefunden werden.


Tagung "Verbraucherschutz im Sozialrecht" am 25. und 26. November 2010 in Lübeck

Mit seiner dritten Veranstaltung zu aktuellen sozialrechtlichen Themen will der Sozialrechtsverbund Norddeutschland (SVN) wieder ein Thema aufgreifen, das in der öffentlichen und politischen Diskussion zunehmend an Gewicht gewinnt. Zielsetzung der Veranstaltung ist, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob das Sozialrecht einen eigenständigen Verbraucherschutz benötigt.

Das Sozialrecht ist auf den Schutz von Individuen in Defizitsituationen gerichtet. Neben den als subjektiven Rechten ausgestalteten Sozialleistungsansprüchen dienen eine Reihe von Vorkehrungen im Sozialrecht (individuell zum Beispiel Beratungsansprüche, Wunsch- und Wahlrechte, Pflegeberatung; institutionell zum Beispiel gemeinsame Servicestellen, Pflegestützpunkte, Verbraucher und Patientenberatung) dazu, Leistungsberechtigten über die Ausstattung mit Leistungsansprüchen hinaus zu ihrem Recht zu verhelfen. Weiter gibt es Möglichkeiten der Unterstützung bei Behandlungsfehlern. Bei der Leistungsgestaltung hat der Leistungsberechtigte Einfluss kraft seiner Wunsch- und Wahlrechte.

Die rechtlichen Problemstellungen der Anliegen der Partizipation und des Schutzes des Sozialleistungsberechtigten werden in den Dimensionen der Leistungserschließung, des Leistungsbezuges und der Unterstützung bei Nachteilen und Schädigungen im Leistungsbezug erörtert. Wie schon in den bisherigen Veranstaltungen des SVN geschieht dies vor dem Hintergrund der Praxis, das heißt auch aus Sicht der Betroffenen und der gesetzesausführenden Behörden. Diese Beiträge werden flankiert von Referaten zur allgemeinen Funktion des Verbraucherschutzes und seiner aktuellen und künftigen Rolle speziell im Sozialrecht. Die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein wird aus ihren einschlägigen Erfahrungen berichten.


Tagung "Neue Mitgliedschaft in der Sozialversicherung – Auf dem Weg in die Volksversicherung?" am 26. und 27. November 2009 in Hamburg

Die Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 war eine Zäsur. Seitdem gibt es einen Trend zur Volksversicherung. So führte die letzte Gesundheitsreform eine soziale Pflichtversicherung in der privaten Pflege- und Krankenversicherung ein. Die unterschiedlichen Entwicklungen in allen Zweigen der Sozialversicherung sind Gegenstand der Tagung. Es sollen auch die sozialpolitischen Aspekte analysiert werden.

Bei der Entwicklung geht es einmal um die Analyse der Erweiterung der Mitgliedschaft:

  • Was sind die Formen der neuen Mitgliedschaften (Pflichtmitgliedschaft, Weiterversicherung, Beitrittsrechte etc.)?
  • Was sind die Voraussetzungen für die neue (Pflicht-) Mitgliedschaft und welche gesetzgeberischen Vorstellungen stehen dahinter (Schutzbedürftigkeit, Lückenschließung, Entlastung der Sozialhilfe, unklare Grenzen
    zur sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung)?
  • Wie sieht die Praxis aus; wie wird kontrolliert?

Untersucht werden soll im Rahmen eines interdisziplinären Austausches auch, welche Probleme es gibt, die neuen Mitglieder, vor allem die Selbständigen, in das Leistungssystem zu integrieren. Sind die Leistungen überhaupt an sie angepasst (z. B. Entgeltrisiko von Selbständigen)? Durchgängig sind auch Systemfragen virulent: Ist die neue Mitgliedschaft sachgerecht gegenüber den Nichteinbezogenen abgegrenzt und verlangt sie kein Sonderopfer von den sonstigen Pflichtversicherten?


Tagung "Das Rehabilitationsrecht in der Praxis der Sozialleistungsträger"
am 6. und 7. November 2008 in Neubrandenburg

Diese Tagung wendet sich an die Akteure der Praxis und Wissenschaft des Sozialrechts und somit an Sozialleistungsträger, Dienste, Einrichtungen und Beratungsstellen der Rehabilitation und Teilhabe sowie an die Sozialgerichtsbarkeit, die rechtsberatenden Berufe und Personen der betrieblichen Praxis. Das Rehabilitationsrecht gewinnt für die sozialrechtliche und betriebliche Praxis sowie für das Gesundheitswesen an Bedeutung. Renten und Krankengeld, länger anhaltende Arbeitsunfähigkeit und Ausgliederung aus dem Arbeitsleben, die Chronifizierung von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit sollen durch Rehabilitation vermieden werden. Rehabilitation ist somit vor allem Risikoprävention. Das SGB IX enthält Grundlagen für die Schnittstellen zwischen dem Arbeitsrecht und Sozialrecht und für die Überwindung der Barrieren zwischen Krankenhäusern, Ärzten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen. Diese müssen jedoch vielfach noch erschlossen werden.

Die Tagung ist interdisziplinär und stellt das Verständnis des SGB IX in den sozialpolitischen, gesundheitsökonomischen und pflegewissenschaftlichen Kontext. Vor diesem Hintergrund sollen Zukunftsentwürfe vorgestellt und diskutiert werden.

Veranstalter ist der Sozialrechtsverbund Norddeutschland, in dem sich Wissenschaftler von Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg mit Sozialversicherungssträgern zusammengeschlossen haben. Die Tagung steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Felix Welti (Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Gesundheit, Pflege, Management).